Die Häberlen Seiten | HTML Buch
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in den Jahren 1736 bis 1780 Käufe im Wert von 365 Gulden ab, während er aus dem Verkauf seines Bezitzes im gleichen Zeitraum 1540 Gulden löst. Im Jahr 1777 wird er anläßlich eines erneuten Verkaufs dazu veranlaßt, das Muttergut seiner Kinder sicherzustellen. Er hat sich darauf nach einer Bemerkung an anderer Stelle mit seinem Sohn und Tochtermann außergerichtlich verglichen und ihnen "9 Rth. Krauttgartten bei dem Kirchhof" abgetreten. Auch unter seinem Sohn Ferdinand Bernhard (VI,3) erfährt der Familienbesitz nur geringen Zu- wachs, während er verschiedene Wiesen, Äcker und einen Weinberg veräußert. So erstand nach Dillenius die Stadt von ihm 16 1/4 Rth. zur Erweiterung des äußeren Kirchhofs. Er muß es auch gewesen sein, von dem sein jüngster Enkel Konrad erzählte, daß er im preußischen Heer gedient habe und daß sein Entlassungsschein noch längere Zeit vorhanden gewesen sei. Er wird wohl auf der Wanderschaft den preußischen Werbern in die Hände gefallen sein und so den Siebenjährigen Krieg auf der Seite des großen Königs mitgemacht haben, während seine württembergischen Landsleute, sehr gegen ihren Willen, zu der mit den Franzosen verbündeten Reichsamee gehörten und in diesem Feldzug gegen den alten Fritz keine Lorbeeren ernteten.

Die starke Verwurzelung mit dem Heimatboden, den unsere Ahnen im Schweiß ihres Angesichts bebauten, wird besonders dazu beigetragen haben, daß sie ihrer Vaterstadt treu geblieben sind. Der Betrieb von Lanwirtschaft und Weinbau neben ihren gewerblichen Tätigkeit, die manchmal hinter die landwirtschaftliche zurücktreten mußte, war zweifellos eine nicht nur in wirtschaftlicher Beziehung gesunde Verbindung und bot die Gewähr für ein verhältnismäßig sicheres Auskommen. Waren sie doch zum guten Teil Selbstversorger, so daß in normalen Zeiten dem Hausvater selbst bei großer Kinderzahl die Frage, was die seinen essen und trinken sollen, wenig Kopfzerbrechen machen mußte. Auch gab es für den Geschäftsmann bei dem bestehenden Zunftzwang noch nicht den aufregenden Konkurenzkampf wie später. Daß die Familien zudem angesehen worden sein muß, geht schon daraus hervor, daß, wie bereits erwähnt, eine ganze Reihe unserer Ahnen Rats- und Gerichtsverwandte waren und daher als "Herr" tituliert wurden. Auch finden sich im 17. 18. Jahrhundert unter den Taufpaten eine stattliche Reihe von Honoratioren, die offenbar mit der Familiebefreundet waren, z.B.